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Die Kfz-Versicherung

Was genau versteht man unter KFZ-Versicherung?

Ein relativ großer Bereich im gesamten Versicherungswesen ist der der Kfz Versicherungen. Es handelt sich dabei nicht um eine einzelne Versicherung, sondern es gibt verschiedene Arten von Versicherungen, die dem Begriff Kfz Versicherung zugeordnet werden.

Zu den am häufigsten genutzten Kfz Versicherungen zählen sicherlich die Kfz Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung. Diese wird zudem noch in eine Teilkaskoversicherung bzw. eine Vollkaskoversicherung unterteilt. Weitere Versicherungen, die ebenfalls unter den Begriff Kfz Versicherung fallen, sind die Insassenunfallversicherung oder der Auto-Schutzbrief. Diese Versicherungen werden allerdings relativ selten verwendet.

Kfz-Haftpflicht - Pflicht für jedes Auto

Die Kfz Haftpflichtversicherung gehört zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Jeder Kfz-Halter in Deutschland muss eine Kfz.Haftpflichtversicherung besitzen, wenn er mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Es handelt sich um eine so genannte Zulassungsvoraussetzung für das Fahrzeug.

Was übernimmt die Kfz-Haftpflicht

Die Kfz Haftpflichtversicherung tritt bei Schäden ein, die der Versicherte an anderen Personen oder Sachen (Fahrzeugen) aufgrund der Nutzung seines Fahrzeuges schuldhaft verursacht hat. Es werden allerdings keine Schäden reguliert, die vorsätzlich verursacht worden sind, einige Versicherungen schließen bereits auch eine Schadensregulierung bei grober Fahrlässigkeit durch den Versicherten aus.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags

Die Höhe des Beitrages zur Kfz-Haftpflichtversicherung setzt sich aufgrund verschiedener Merkmale zusammen. Dazu gehören zum Beispiel die Regional- und Typklasse, Alter des Versicherten, Fahrpraxis und vor allem auch die Schadenfreiheitsklasse. Je länger der Versicherte bereits schadenfrei fährt, desto höher ist die Schadenfreiheitsklasse und desto geringer wird der zu zahlende Beitrag.

Wie sieht es bei Teilkaskoversicherungen aus?

Die Kfz Haftpflichtversicherungen (finanztip.de) reguliert Schäden, welche vom Versicherten an fremden Personen oder Sachen verursacht worden sind. Die Kaskoversicherung hingegen reguliert Schäden, die am Fahrzeug des Versicherten durch die verschiedensten Ursachen entstanden sind. Dabei ist zudem zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung zu unterscheiden. Die Teilkaskoversicherung reguliert Schäden in dem Fall, wenn diese beispielsweise aufgrund von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Einbruch, Diebstahl oder einem Zusammenstoß mit Haarwild am Fahrzeug des Versicherten entstanden sind. Auch Glasbruch ist in der Regel im Rahmen der Teilkaskoversicherung versichert. Auch hier richtet sich der zu zahlende Beitrag nach Regional- und Typklasse, sowie weiteren Faktoren wie beispielsweise der Höhe der Selbstbeteiligung. Eine Schadenfreiheitsklasse wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es allerdings nicht.

Mit Netz und doppeltem Boden: Vollkaskoversicherung

Anders sieht es bei der Vollkaskoversicherung aus. Hier hat der Versicherte wiederum die Möglichkeit, durch schadenfreies Führen des Fahrzeuges einen Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten. Grundsätzlich sind im Rahmen der Vollkaskoversicherung zunächst einmal alle Leistungen enthalten, die auch im Rahmen der Teilkaskoversicherung erbracht werden. Zusätzlich kann der Versicherte sich im Rahmen der Vollkaskoversicherung noch gegen Schäden durch Vandalismus, durch "Unfallflüchtige" oder durch Kinder verursachte Schäden absichern. Auch wenn der Versicherte selber schuldhaft einen Schaden an seinem Fahrzeug verursacht hat, wird dieser von der Vollkaskoversicherung reguliert.

Ob man sich nun für die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung entscheidet, hängt in vielen Fällen vom aktuellen Wert des Fahrzeuges ab, da der wesentliche Unterschied vor allem in der Erstattung von Schäden besteht, die der Versicherte selber verursacht hat.



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