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Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, die der Versicherungsnehmer jemand anderem zufügt, wobei es sich bei der privaten Haftpflichtversicherung um eine freiwillige Versicherung handelt. Allerdings muss man wissen, dass Haftpflicht bedeutet, dass derjenige, der den Schaden verursacht, von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist, diesen Schaden zu ersetzen. Dabei haftet der Schadensverursacher mit seinem gesamten privaten Vermögen, über das er aktuell verfügt und auch über Geld, das er später einmal verdienen wird.
Die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung besteht darin, den Versicherungsnehmer und die in seinem Haushalt lebenden, mitversicherten Personen von den Schadensersatzansprüchen freizustellen, die wegen von ihm verursachten Sach-, Vermögens- und Personenschäden gegen ihn erhoben werden. Konkret bedeutet das, dass die Haftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadensersatz verpflichtet ist und die verursachten Schäden bei begründetem Anspruch in Form von Geldleistungen reguliert. Dabei übernimmt die Versicherung die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Darüber hinaus schützt die Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer vor unbegründeten Schadensersatzansprüchen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, trägt die Haftpflichtversicherung die Regulierungs- und Prozesskosten und vertritt den Versicherungsnehmer vor Gericht, was bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung im Fall von unbegründeten Schadensersatzansprüchen Rechtsschutz gewährt.
Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung orientieren sich im wesentlichen an den Deckungssummen und dem Versicherungsumfang. Häufig kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die sich beitragssenkend auswirkt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten, bis zu der vereinbarten Höhe, selbst trägt. Im Gegenzug können weitere Einschlüsse vereinbart werden, die meist gegen einen geringen Aufpreis erhältlich sind. Hierzu gehören beispielsweise ein erweiterter Schutz bei Aufenthalten im Ausland oder die sogenannte Ausfalldeckung. Wird der Versicherungsnehmer selbst zum Geschädigten springt die eigene Versicherung bei der Schadensregulierung ein, wenn der Schadensverursacher über keine Haftpflichtversicherung verfügt oder zahlungsunfähig ist und alle rechtlichten Mittel gegen ihn ausgeschöpft sind.
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