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Gesetzliche Krankenversicherung

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Die Grundlagen

Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit höchstens 4.162,50 Euro Monatsgehalt (oder 49.950 Euro im Jahr), müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Falls Ihr Einkommen mindestens drei Jahre lang diese Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.

 

Seit 2009 gilt der allgemeine Beitragssatz

Seit 1. Januar 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten zunächst den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung. Dieser Einheitsbeitrag beträgt 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen. 14,6 Prozent übernehmen Sie und Ihr Arbeitgeber je zur Hälfte, die restlichen 0,9 Prozent tragen Sie als gesetzlich Versicherter alleine. Insgesamt zahlen Sie aus eigener Tasche also 8,2 Prozent Ihres Einkommens für Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

 

Ihre Familie ist mitversichert

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind fast identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu gibt es je nach Kasse Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert ? anders als in der privaten Krankenversicherung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.

 




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