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Familienversicherung

Die Vorteile der Familienversicherung

Für gewöhnliche Arbeitnehmer ist die Sache meist einfach und klar. Bei Arbeitsaufnahme müssen die meisten von ihnen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Schüler, Studenten, Auszubildende und Hausfrauen dagegen haben sehr häufig die Möglichkeit als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei in der Familienmitglieder mitversichert zu sein und sich so viel Geld zu sparen. Das bedeutet volle Leistung ohne Beitrag.

Voraussetzungen zur Familienversicherung.

Der Gedanke hinter der beitragsfreien Familienversicherung ist der, dass Personen, welche aufgrund ihrer beruflichen Situation wirtschaftlich den Beitrag nicht aufbringen können kostenlos über Eltern oder Ehepartner mitversichert sind.

Damit dies funktioniert, muss der Familienangehörige verschiedene Vorraussetzungen erfüllen. Das wichtigste ist natürlich, dass das Gesamteinkommen den Betrag von 360 EUR (Einkommensgrenze 2009) im Monat nicht übersteigen darf. Das Gesamteinkommen knüft hier an den einkommensteuerlichen Begriff der "Summe der Einkünfte" des Einkommensteuergesetz an. In der Einkommensteuererklärung übliche Abzugsposten wie beispielsweise außergewöhnliche Belastungen (z. B. erhöhte Krankheitskosten) oder Sonderausgaben (z. B. Spenden) werden hierbei nicht berücksichtigt.

Da das Gesamteinkommen auf die "Summe der Einkünfte" abzielt, werden alle sieben Einkunftsarten erfasst:

  • Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte i. S. des § 22

  • Da sich das Gesamteinkommen die gesamten Einkünfte darstellt, wurden von den Einnahmen (Bruttolohn, Mieteinnahmen) bereits Werbungskosten (Fahrt zur Arbeit bzw. mindestens 920 € Werbungskostenpauschbetrag) bzw. Betriebsausgaben abgezogen.

    Als weitere wichtige Voraussetzung zählt die wöchentliche Arbeitszeit. Sie darf 18 Stunden/Woche nicht übersteigen. Vielleicht noch interessant zu wissen, dass bei schwankenden Einkünften im Jahr ein Monatsdurchschnitt gebildet wird.

    Ausnahme für 400-Euro-Jobber

    Ist das Familienmitglied ein 400-Euro-Jobber, dann darf dieser auch bis zu 400 EUR im Monat verdienen und kann weiterhin beitragsfrei mitversichert sein.

    Bei seinen Kindern gibt es neben der Verdienstgrenze noch zu beachten, dass das Kind, wenn es nicht mehr 18 Jahre alt ist nur bis maximal 25 Jahre beitragsfrei mitversichert sein kann. Und im Zeitraum von 23 bis 25 Jahre ist es nötig, dass sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. Allerdings ist es möglich, dies um die Zeit des Zivildienstes bzw. des Wehrdienstes zu verlängern.

    Danach müssen sich zum Beispiel, Studenten selbst versichern. Hierzu bieten die Krankenkassen einen relativ günstigen Tarif an der sich bei cirka 60 EUR bewegt.


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